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das Steuer-Kompendium
Abflussprinzip
Weiterführende Informationen zum Thema
„der BGH hat mit seinem Urteil v. 20.02.2008 (VIII ZR 49/07)das so genannte Abflussprinzip bejaht und somit zugelassen. Dies beinhaltet, dass alle fälligen Vorauszahlungen sowie Nachzahlungen, die aufgrund einer im laufenden Jahr erteilten Abrechnung geleistet wurden abgerechnet werden können. Die Abrechnung nach dem so genannten Leistungs- oder Zeitabgrenzungsprinzip ist nach §§ 556 ff.“
„In welchem Veranlagungszeitraum die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kalenderjahr der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2 EStG).“