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Abgabenordnung
Weiterführende Informationen zum Thema
„1 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz steht die Abgabenordnung 1977, die für das isolierte Vorverfahren eine Kostenerstattung nicht vorsieht, nicht entgegen. Die Kostenerstattungsvorschriften der Abgabenordnung stellen allein auf die Frage des Obsiegens oder Unterliegens ab. Diese Regelung wird daher nicht unterlaufen, wenn beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen (nämlich einer schuldhaften Amtspflichtverletzung) ein Anspruch auf Kostenerstattung zugebilligt wird (vgl ...“
„(1) 1Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine inländische öffentliche Dienststelle oder an eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse können insgesamt bis zu1.“
„§ 139 III Satz 3 FGO, wonach Kosten des Vorverfahrens nur dann erstattet werden, wenn im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren das Gericht dies für notwendig erachtet, nicht ausgeschlossen. Dies folgt bereits daraus, dass weder die Abgabenordnung noch die FGO eine ausdrückliche Regelung darüber enthalten, wie bei außergerichtlichen Kosten zu verfahren ist, die durch eine schuldhafte amtspflichtwidrige Sachbehandlung des Steuerbeamten verursacht worden sind ...“
„Wenn das Finanzamt die entsprechenden Einkommensteuerbescheide ändert, heißt es im Grundsatz "mitgefangen, mitgehangen", denn zusammen veranlagte Ehegatten sind so genannte Gesamtschuldner der Einkommensteuer. Es gibt aber einen Ausweg: Du stellst einen Antrag auf ?Aufteilung der Steuerschuld- nach § 268 ff Abgabenordnung. Im Ergebnis schuldet dann nur noch Dein Partner die auf seine Steuerhinterziehung entfallende Nachzahlung ...“
„vertretene Auffassung vermag die Kammer nicht zu überzeugen. Danach sei die Erstattung von Einspruchskosten unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung schon deshalb nicht ausgeschlossen, weil die Abgabenordnung keine ausdrückliche Regelung darüber enthalte, wie bei außergerichtlichen Kosten zu verfahren sei, die durch eine schuldhaft amtspflichtwidrige Sachbehandlung des Steuerbeamten verursacht worden sei ...“
„Der Streitfall gibt keinen Anlass, näher darauf einzugehen, unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckungsstelle eine Gehalts- und Kontenpfändung vornehmen darf und inwieweit sie verpflichtet ist, vorrangig andere pfändbare Vermögenswerte in Anspruch zu nehmen. Abschnitt 23 Absatz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Vollstreckung nach der Abgabenordnung vom 13. März 1980 (BStBI. 1980 1 S.“
„gebeten. Es hat geltend gemacht: Die die Prozesszinsen betreffende Norm der Abgabenordnung regele den Anspruch des Klägers abschließend. Seine Beamten treffe kein Verschulden, da der Kläger keine nachvollziehbaren und überprüfbaren Angaben unter Vorlage der Belege gemacht habe. Der Kläger habe es schuldhaft unterlassen, gegen den die Stundung der Steuerschuld ablehnenden Bescheid Rechtsmittel geltend zu machen.“
„ Nach der Begriffsbestimmung der Abgabenordnung sind in der Anzahl der Kleinstbetriebe auch solche zu erfassen, die hinsichtlich ihrer Prüfungsbedürftigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung sind. Da dies der größte Teil der Kleinstbetriebe ist, sind Darstellungen zum durchschnittlichen Prüfungsabstand in dieser Größenklasse ohne Aussagewert.“
„1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung). Als Aufwandsentschädigungen sind Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten bis zur Höhe von insgesamt 1.848 EUR im Jahr anzusehen;“
„Gem . § 88 Abgabenordnung ist die Finanzbehörde nämlich zur Ermittlung der Grundlagen der Besteuerung von Amts wegen verpflichtet. Selbst wenn der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, entbindet dies die Finanzbehörde von der Amtsermittlungspflicht nicht.“
„Versteckt im "Grenzpendlergesetz" wurde vom Gesetzgeber der zweite Teil des Gesetzes zur änderung der Abgabenordnung (AOäG) in Kraft gesetzt. Dieser zweite Teil enthält die Reform des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.“
„Die Verfahrensdauer steigt immer mehr. Daher auch die änderung der Abgabenordnung bzgl. der außergerichtlichen und dadurch auch der gerichtlichen Rechtsbehelfe. Hierdurch versucht man die Klageflut einzudämmen.“
„1 Nr. 2 der Abgabenordnung) zuständig.5Handelt es sich bei dem Steuerstundungsmodell um eine Gesellschaft oder Gemeinschaft im Sinne des § 180 Abs. 1 Nr ...“
„In der Abgabenordnung ist unter anderem geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden.“
„Die Spielregeln im Umgang mit dem Finanzamt sind in der Abgabenordnung (AO) festgelegt. Nachfolgend nennen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen.“
„Fundstellen: § 165 Abgabenordnung und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.04.07, Bundessteuerblatt 2007 Teil I S.“
„In der Abgabenordnung finden wir unter den Mitwirkungspflichten zu den Steuererklärungen im § 149 folgende Erläuterung:“