Abgeordneter
Weiterführende Informationen zum Thema
Abgeordneter - Wikipedia
„Als wilder Abgeordneter wird jener bezeichnet, der zwar zur Zeit seiner Wahl auf der Kandidatenliste einer Partei stand, aber später aus der Partei austrat. Da er aber vom Volk gewählt wurde, behält er sein Mandat . Aber er unterliegt keiner Fraktionsdisziplin und kann, wie üblich gem.“