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das Steuer-Kompendium
Abordnung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit (z. B. befristete Abordnung) an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens wird diese nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte.“
„Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 636): "Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Artikel 1 Nummer 14 Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (Bundesgesetzblatt I S ...“