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Abs
Weiterführende Informationen zum Thema
„Kommunale Jahresabschlussanalyse“
„Außerplanmäßige Abschreibung“
„eine Erweiterung an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, die unter die "Große übergangsregelung" (§ 52 Abs. 21 Satz 2 EStG) fällt und für die der Stpfl noch nicht auf die Nutzungswertbesteuerung verzichtet hat, können ebenfalls nicht nach § 10e Abs. 2 EStG begünstigt werden. Die Herstellungskosten erhöhen vielmehr die AfA-Bemessungsgrundlage der eigengenutzten Wohnung, gleichzeitig ist der Mietwert für die neu geschaffene Wohnfläche zu erfassen (BFH-Urteil vom 5.8 ...“
„Das allerdings sollten Sie dann in jedem Fall tun, um Ihre Rechte zu sichern. Da die Finanzrichter die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegt haben, steht bereits jetzt fest, dass Einsprüche gegen den Steuerbescheid 2007 betreffend die Nichtanerkennung der ersten 20 km gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen können bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Aktenzeichen dort lautet 2 BvL 1/07.“
„Mangels tatsächlicher Aufwendungen gehören die Eigenleistungen jedoch nicht zu den Herstellungskosten i.S.d. § 10e Abs. 2 EStG. Als Ausbau oder Erweiterung kann auch die nachträgliche Erstellung von Garagen (zwischenzeitlich durch Bundesfinanzhof anders entschieden: Urteil vom 8.3.1995) angesehen werden, nicht hingegen die nachträgliche Erstellung von Carports, da diesen bereits eine räumliche Umschließung als Schutz gegen äußere Einflüsse fehlt.“
„Der zuständige Bedienstete hat die Amtspflicht jedenfalls fahrlässig verletzt. Die Verpflichtung zur Durchführung des Verlustabzuges war den zuständigen Mitarbeitern des Finanzamts bekannt gewesen, wie sich namentlich aus dem Protokoll zur abschließenden Zeichnung ergibt. Wenn dann der Verlustabzug entgegen der gesetzlichen Vorschriften nicht durchgeführt wird, so haben die Bediensteten dies jedenfalls fahrlässig übersehen ...“
„Der Landrat habe als Leiter der unteren Verwaltungsbehörde pflichtwidrig gehandelt, da er die rechtswidrige Übung seiner Behörde, Anerkennungsbescheide lediglich dem Finanzamt, nicht aber dem Antragsteller mitzuteilen, jahrelang geduldet habe. Für Pflichtverletzungen des Landrats, die dieser in Ausübung seiner Tätigkeit als Leiter der unteren Verwaltungsbehörde begehe, hafte nach § 53 Abs. 2 LKrO das Land ...“
„3. a) Neben der Frage des Verschuldens der Bediensteten der Beklagten ist die Ursächlichkeit der zu erwägenden Amtspflichtverletzungen für den geltend gemachten Schaden zweifelhaft. Das gilt insbesondere, soweit er mit dem beabsichtigten Ankauf des Apartmenthotels in Badgastein zusammenhängt. Voraussetzung für die Bürgschaftszusage der Finag war eine "gleich bleibende Bonität" der Klägerin ...“
„Zum anderen ist zu beachten, dass die Rechtsordnung für rechtswidriges Behördenhandeln eigens zu diesem Zweck geschaffene, klar definierte, förmliche Beschwerdemöglichkeiten vorsieht, die der Geschädigte zur Abwehr drohender Schäden zu ergreifen hat (vgl. § 839 Abs. 3 BGB). Es kann nicht angehen, über den Umweg des § 254 BGB darüber hinaus gehende Pflichten zu informeller Gegenvorstellung zu statuieren.“
„- VIII ZR 187/81 - NJW 1983, 676, 677 f.) ändern an dieser Beurteilung nichts. Die handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze, auf welche die Revision verweist, besagen nichts darüber, ob für die spezifisch konkursrechtlichen Wertungen nach §§ 102, 207 Abs. 1 KO nichtrechtskräftig ausgeurteilte, streitige Verbindlichkeiten zu passivieren sind ...“
„1 oder Abs. 2 EStG wegen der Nachholungsmöglichkeit nach § 10e Abs. 3 Satz 1 EStG nicht geltend gemacht wird. In der Geltendmachung des Schuldzinsenabzugs kommt in diesem Fall die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10e Abs.“
„Vom gesonderten Abgeltungstarif nicht erfasst werden Einkünfte, die aufgrund der sog. "Subsidiaritätsregel" des § 20 Abs. 8 EStG zuden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören ...“
„Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) nur abziehbar, wenn die Schule nach Landesschulrecht als allgemeinbildende Ergänzungsschule förmlich anerkannt ist (Urteil vom 11.6.1997)“
„Der Abzugszeitraum nach § 10e Abs. 1 EStG ist um die Anzahl der Veranlagungszeiträume zu kürzen, in denen der Steuerpflichtige für das Erstobjekt Abzugsbeträge hätte in Anspruch nehmen können ...“
„In den vorbezeichneten Fällen fehlt es jeweils an einem konkretisierbaren Leistungsempfänger, so dass die Freistellung keine Leistung i. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG darstellt.“