Bemessungsgrundlage

Der bei Abschreibungen auf die Nutzungsdauer zu verteilende Gesamtbetrag ist die Bemessungsgrundlage, auf die der jeweilige Abschreibungssatz anzuwenden ist. Den Ausgangswert bilden generell die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Anlagegüter. Außerdem können eventuell zu erzielende Veräußerungserlöse als Restwert bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Die Bemessungsgrundlage ist dann die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem gesamten Veräußerungswert.

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