Abschreibung, Computer
Bei der Abschreibung von Computern ist zu beachten, ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt oder nicht.
Dabei gilt generell:
Nicht eigenständig nutzbar ODER der Nettowert ist größer als 1.000 Euro:
-> Kein GWG, Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt (bei Computern laut AfA 3 Jahre)
Eigenständig nutzbar UND der Nettowert liegt zwischen 150 Euro und 1000 Euro:
-> Abschreibung über 5 Jahre verteilt in einem Sammelposten.
Eigenständig nutzbar UND der Nettowert ist kleiner als 150 Euro:
-> Es handelt sich um GWG, das sofort zu 100 Prozent abgeschrieben wird.
Weiterführende Informationen zum Thema
Abschreibung von Arbeitsmittel
„Der PC und die Peripheriegeräte (zum Beispiel Drucker, Monitor usw.) sind aus Sicht der Finanzverwaltung zwar selbständig bewertungsfähige, nicht aber selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter, weil sie nach ihrer beruflichen Zweckbestimmung nur zusammen genutzt werden können, technisch aufeinander abgestimmt und auch in den beruflichen Nutzungszusammenhang eingefügt sind.“