Abschreibung, Computer

Bei der Abschreibung von Computern ist zu beachten, ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt oder nicht.
Dabei gilt generell:

Nicht eigenständig nutzbar ODER der Nettowert ist größer als 1.000 Euro:
-> Kein GWG, Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt (bei Computern laut AfA 3 Jahre)

Eigenständig nutzbar UND der Nettowert liegt zwischen 150 Euro und 1000 Euro:
-> Abschreibung über 5 Jahre verteilt in einem Sammelposten.

Eigenständig nutzbar UND der Nettowert ist kleiner als 150 Euro:
-> Es handelt sich um GWG, das sofort zu 100 Prozent abgeschrieben wird.

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