Abschreibungsbeginn Gebäude

Die Abschreibung auf Gebäude beginnt generell mit deren Fertigstellung. Selbstständig bewertbare Teilanlagen können aber auch schon vor der Fertigstellung der Gesamtanlage planmäßig abgeschrieben werden.
Die AfA beginnt eigentlich mit der Inbetriebnahme. Da Gebäude aber schon vor der Inbetriebnahme einer Abnutzung unterliegen und es somit zu einem Wertverzehr kommt, kann die AfA schon vor der technischen Inbetriebnahme beginnen.

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