Abschreibung, Sofortabschreibung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Kaufen Sie nach Anschaffung des PC zu einem späteren Zeitpunkt Peripheriegeräte wie Drucker, Scanner u.Ä., sind diese Geräte unabhängig vom Kaufpreis stets gesondert abzuschreiben. In der Praxis aber akzeptieren viele Finanzämter auch eine Sofortabschreibung, wenn der Kaufpreis nicht mehr als â?¬ 410 netto beträgt.“
„Wenn kein Sammelposten gebildet wird z.B. wegen vorliegender Wesentlichkeit, ist dann die Abschreibungsgrenze von 1.000,-- zur Sofortabschreibung GWG gegeben (da es sich ja dann um ein GWG im Sinne des Sammelpostens handelt, der ja handelsrechtlich nicht gebildet wird) oder muss es bei der alten Grenze verbleiben, die es ja steuerrechtlich nicht mehr gibt.“