Abschreibung
Bei der Abschreibung handelt es sich um die buchmäßige Erfassung des Wertverzehrs eines Wirtschaftsgutes, verursacht durch dessen Nutzung.
Durch die Abschreibung wird erreicht, dass die für die Beschaffung des Wirtschaftsgutes ausgegebenen Mittel als Aufwand auf die Zeiträume der voraussichtlichen Nutzung (Nutzungsdauer) verteilt werden.
Die Abschreibung kann dabei z.B. linear oder degressiv erfolgen.
Weiterführende Informationen zum Thema
Betriebsausgabe.de - Abschreibungen
„Diese Art des Werteverzehrs wird jedoch nur bei Wirtschaftsgütern angewandt, welche mehr als ein Jahr im Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen genutzt werden. Für die steuerliche Gewinnermittlung sind vom Gesetzgeber mehrere Arten der Abschreibung zugelassen.“
wirtschaftslexikon24.net - Abschreibung
„Geldbetrag zur Erfassung der Leistungs- und Wertminderung eines Wirtschaftsguts infolge von Benutzung, Verbrauch oder Alterung. In der (planmäßigen) Abschreibung kommt zum Ausdruck, dass der Nutzungswert eines Wirtschaftsgutes nur in Teilen entsprechend seiner Nutzungsdauer in ein Erzeugnis eingeht.“
Wikipedia - Abschreibung
„Als Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) bezeichnet. Dabei kann der Wertverlust durch allgemeine Gründe wie Alterung und Verschleiß oder durch spezielle Gründe wie einen Unfallschaden oder Preisverfall veranlasst sein. Die Abschreibung wird meist aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und – unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Besonderheiten – als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt.“