Abschreibung

Bei der Abschreibung handelt es sich um die buchmäßige Erfassung des Wertverzehrs eines Wirtschaftsgutes, verursacht durch dessen Nutzung.
Durch die Abschreibung wird erreicht, dass die für die Beschaffung des Wirtschaftsgutes ausgegebenen Mittel als Aufwand auf die Zeiträume der voraussichtlichen Nutzung (Nutzungsdauer) verteilt werden. Die Abschreibung kann dabei z.B. linear oder degressiv erfolgen.

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