Absetzung für Abnutzung (AfA)

Unter der Absetzung für Abnutzung (AfA) versteht man die steuerrechtliche Abschreibung eines Anlagegegenstandes, bzw. das Herabsetzen seines Buchwertes in der Steuerbilanz. Die steuerliche Abschreibung erfolgt zumeist in der Höhe, in der sie maximal zugelassen ist und entspricht in der Regel auch der bilanziellen Abschreibung.
Für fast alle Anlagegegenstände ist der Abschreibungszeitraum in so genannten Abschreibungstabellen (Afa-Tabelle) festgelegt.

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