Absetzung für Abnutzung (AfA)
Unter der Absetzung für Abnutzung (AfA) versteht man die steuerrechtliche Abschreibung eines Anlagegegenstandes, bzw. das Herabsetzen seines Buchwertes in der Steuerbilanz. Die steuerliche Abschreibung erfolgt zumeist in der Höhe, in der sie maximal zugelassen ist und entspricht in der Regel auch der bilanziellen Abschreibung.
Für fast alle Anlagegegenstände ist der Abschreibungszeitraum in so genannten Abschreibungstabellen (Afa-Tabelle) festgelegt.
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Welche Kosten sind abziehbar?
„Das gilt ebenfalls, wenn Sie zur Bezahlung einen Kredit aufnehmen. Eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) muss dagegen unbedingt im Unfalljahr geltend gemacht werden. Bei Ehegatten spielt es wegen der bestehenden Wirtschaftsgemeinschaft keine Rolle, wem der Wagen gehört und wer ihn zum Unfallzeitpunkt gefahren hat.“
Wikipedia - Absetzung für Abnutzung
„Als Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA; handelsrechtlich Abschreibungen) wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.“
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
„Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen...“