Abzugsbeschränkung
Weiterführende Informationen zum Thema
Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich
„mieten Sie ein Arbeitszimmer an. Dann fallen die dafür anfallenden Kosten nicht unter die steuerliche Abzugsbeschränkung. Ebenso kann dies z.B. ein Raum im Keller oder im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses sein, in dem Sie wohnen, aber nicht zu Ihrer Privatwohnung gehört.“
Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich
„Nicht in diese Abzugsbeschränkung fallen Betriebes-, Lager- oder Ausstellungsräume ? selbst wenn sie an die Wohnung angrenzen. Auch hier erreichen Sie einen vollen Abzug der Kosten für diese Räume.“
SteuerThek: Folgeobjekt
„6 EStG zu berücksichtigen. Die Abzugsbeschränkung nach § 10e Abs. 6 Satz 3 EStG gilt entsprechend.“