Alleinerziehende, Entlastungsbetrag
Weiterführende Informationen zum Thema
„Gute Nachrichten: Seit dem Jahr 2004 gibt es für Alleinerziehende einen steuerlichen Entlastungsbetrag durch die Steuerklasse II. Aber: Sie brauchen ein Kind, aber bitte keinen Partner in Ihrem Haushalt. Also sorgen Sie dafür, dass Sie und ein eventueller Mitbewohner keinen gemeinsamen Kühlschrank haben, und schon kommen Sie in den Genuss steuerlicher Ermäßigung.“
„Und: Es ist nicht Aufgabe der Regelung, Alleinerziehende dazu zu verpflichten, ihre volljährigen Kinder aus der Wohnung zu verweisen. Vielmehr soll verhindert werden, dass eheähnliche Lebensgemeinschaften oder nicht eingetragene Lebenspartnerschaften den Entlastungsbetrag erhalten.“