Allgemeines Steuerrecht
Weiterführende Informationen zum Thema
„Eine Ehe ist bei Scheidung oder Aufhebung nach § 1564 BGB, § 29 Ehegesetz erst mit Rechtskraft des Urteils aufgelöst; diese Regelung ist auch für das Einkommensteuerrecht maßgebend (>BFH vom 9.3.1973 - BStBl II S. 487). Wird eine Ehe für nichtig erklärt ( § 23 Ehegesetz), so ist sie einkommensteuerrechtlich bis zur Rechtskraft der Nichtigerklärung wie eine gültige Ehe zu behandeln. Ein Stpfl ...“
„ R 133 ErbStR 2003 - Allgemeines zur Ermittlung des Betriebswerts Zu § 142 BewG “
„ R 243Â UStRÂ 2008 - Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren “
„Dieses Fachbuch bietet Ihnen einen umfassenden Überblick speziell zu allen Fragen des Gesellschafts- und Steuerrechts für Berufs- und Wirtschaftsverbände.“
„Körperschaftsteuer/ Umwandlungssteuerrecht“