Alterseinkünftegesetz, Renten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Dieser steuerpflichtige Anteil erhöht sich bis zum Jahr 2020 per anno um zwei Prozent und danach nur noch um ein Prozent pro Jahr, bis 2040 die vollen hundert Prozent erreicht sind. Dabei gilt das so genannte Kohortenprinzip: Für alle Neurentner eines Jahres gilt ihr Leben lang der Prozentsatz, der im Jahr des ersten Rentenbezugs anzuwenden war ...“
„Im Zusammenhang mit der Besteuerung der späteren Rentenzuflüsse werde zu entscheiden sein, ob der Gesetzgeber das vom Bundesverfassungsgericht in seinem sog. Renten-Urteil ausgesprochene Verbot einer Doppelbesteuerung von Lebenseinkommen beachtet habe. Danach dürfen Rentenzuflüsse, soweit sie auf Beiträgen beruhen, die aus versteuertem Einkommen geleistet wurden, nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden ...“
„Der durch das Alterseinkünftegesetz eingeleitete schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Renten und Zusatzeinkünften führt seit dem 1.1.2005 zu einem tiefgreifenden Wandel in der Besteuerungsystematik.“
„Das Alterseinkünftegesetz führt seit dem 1.1.2005 zu einem tiefgreifenden Wandel in der Besteuerungsystematik von Renten und Zusatzeinkünften“