Altersruhegeld (Altersrente)
Weiterführende Informationen zum Thema
„November 1970 ab war er als Angestellter beim Bundesverwaltungsamt und beim Bundesamt für den Zivildienst tätig. Seit Juli 1976 bezieht der Kläger Altersruhegeld aus der Angestelltenversicherung, in der er im Jahre 1969 nachversichert worden war. Bei der Berechnung der Rente wurde die Zeit der Arbeitslosigkeit von der Bundesversicherungsanstalt nicht als Ausfallzeit gemäß § 36 Abs. 1 Nr.“
„Rente: Ab Erreichen des 62. Lebensjahres wird eine normale Altersrente / Altersruhegeld gezahlt. Dies ist die übliche Leibrente. Durch die Umwandlung in das Altersruhegeld wird eine neue Rente begründet, für die sich ein neuer Ertragsanteil ergibt.“