Altersvorsorgeaufwendungen
Weiterführende Informationen zum Thema
„1 Satz 3 und 22a EStG)" href="DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/207__Altersvorsorgeaufwendungen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">Download: BMF-Schreiben vom 30. Januar 2008: Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (§§ 10, 19 Abs. 2, 22 Nr. 1 Satz 3 und 22a EStG) [PDF, 1230 KB]“
„Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit unversteuert indem sie ? bis zu einem jährlichen Höchstbetrag ? als Sonderausgaben von den Einkünften abgezogen werden können. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt schrittweise.“
„Die 100%-Abweichungen sind bei mir (von oben nach unten) in den Positionen "Summe der Einkünfte", "Geleistete Versicherungsbeiträge", "Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen" und "Anzurechnende Kirchensteuer". Damit stimmen natürlich auch die Zwischenergebnisse und die Erstattung/Nachzahlung nicht mehr.“
„an. Andererseits sind die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und andere Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2005 mit einem Anteil von 60 v.H. abziehbar. Dieser Anteil erhöht sich schrittweise bis zum Jahr 2025 auf 100 v.H.“