Altersvorsorgevertrag
Weiterführende Informationen zum Thema
„Tilgungsleistungen,die der Zulageberechtigte (§ 79) zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist (Altersvorsorgevertrag).2Die Zertifizierung ist Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung.3Als Tilgungsleistungen gelten auch Beiträge, die zugunsten eines Altersvorsorgevertrags im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr ...“
„1 Nr. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes) zu stunden.2Die Stundung ist zu verlängern, wenn der Rückzahlungsbetrag mit mindestens 15 Prozent der Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag getilgt wird.3Stundungszinsen werden nicht erhoben.4Die Stundung endet, wenn das geförderte Altersvorsorgevermögen nicht unter den in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr ...“
„1 begünstigte unbeschränkt steuerpflichtige Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage).2Liegen bei Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 vor und ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt, wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht.“
„Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern schließt einen Altersvorsorgevertrag mit 25 Jahren Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr ab. Die Summe an staatlichen Zulagen über die gesamte Laufzeit, die dem Vertrag gutgeschrieben werden, beläuft sich auf â?¬ 11.516,00.“
„(2) 1Der nach § 79 Satz 2 Zulageberechtigte kann die Zulage für das jeweilige Beitragsjahr nicht auf mehrere Altersvorsorgeverträge verteilen.2Es ist nur der Altersvorsorgevertrag begünstigt, für den zuerst die Zulage beantragt wird.“