Altersvorsorgezulage
Weiterführende Informationen zum Thema
„Wird dieser Antrag nicht gestellt, besteht auch kein Anspruch auf die Förderung, weil die Zulage lediglich eine Vorauszahlung auf den sich aus dem zusätzliÂchen Sonderausgabenabzug nach § 10a Einkommensteuergesetz ergebenden Steuervorteil ist. Insoweit hat die Altersvorsorgezulage eine steuerliche Funktion. Sie stellt u. sicher, dass die vom SteuerÂpflichtigen geleisteten Beiträge aus dem unversteuerten Einkommen stammen und insoweit eine nachgelagerte Besteuerung erfolgen kann.“
„1Nach § 10a Abs. 1 begünstigte unbeschränkt steuerpflichtige Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage).2Liegen bei Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 vor und ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt, wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht.“
„Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage nach Satz 1 um einmalig 200 Euro.3Die Erhöhung nach Satz 2 ist für das erste nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Beitragsjahr zu gewähren, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird.“
„I 2001, S. 1310 ff.) für die Auszahlung der Altersvorsorgezulage im Sinne dieses Gesetzes benötigten Mittel bereitgestellt werden.“