Angehörige, Arbeitsverhältnis Mit Angehörigen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Kriterien der BeschV gelten auch für ausländische Studierende mit Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums, die im Anschluss an das Studium in Deutschland bleiben und arbeiten möchten. Sie orientieren sich im Wesentlichen an der früheren "Anwerbestoppausnahmeverordnung" und erlauben eine Beschäftigung ohne Arbeitsmarktprüfung nur in wenigen Bereichen, darunter einige wissenschaftliche und/oder hoch qualifizierte Tätigkeiten ...“