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das Steuer-Kompendium
Angehörige
Weiterführende Informationen zum Thema
„bei Krankheit, Tod, Unfall, Unwetterschäden. Diese Voraussetzung wird in der Regel erfüllt sein, wenn es sich um entsprechende Aufwendungen des Steuerpflichtigen für sich selbst oder für Angehörige handelt. Aufwendungen für andere Personen, die nicht Angehörige im verwandtschaftlichen Sinne sind, können ausnahmsweise zwangsläufig sein, wenn der Steuerpflichtige sich auf Grund besonderer Verhältnisse im Einzelfall verpflichtet fühlen konnte, z.B ...“
„Nach § 10h EStG war u.a. Voraussetzung, daß die an Angehörige überlassene Wohnung auf Dauer zu Wohnzwecken überlassen wurde. Diese Voraussetzung wurde nicht im EigZulG aufgenommen. Während die unentgeltliche Nutzung nach § 10h EStG nicht beim Objektverbrauch berücksichtigt wurde, unterliegt nach § 6 EigZulG das unentgeltlich überlassene Objekt dem Objektverbrauch (hierzu später in Abschnitt 2.4 "Objektbeschränkung" mehr).“
„Die Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt kann man getrost mit dem Amtsgericht vergleichen. Zwar sitzen dort keine Richter, die Recht sprechen, sondern Angehörige der Finanzverwaltung. Insofern gehören sie derselben Partei (Begriff aus dem deutschen Recht) an, aber man sollte sie gleichwohl nicht parteiisch nennen. Gegen die Entscheidung dieser Stelle des Finanzamts, der sogenannten Einspruchsentscheidung, ist die Klage möglich.“
„Pauschalen dürften sich in diesem Bereich Probleme ergeben, da hier kaum eine Aufsplittung möglich ist, wenn Pflegeleistungen in der Pauschale enthalten sind. Werden für Angehörige (Eltern, Großeltern,...) Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim oder Altersheim übernommen, so ist zu prüfen, ob hier Unterhaltsleistungen vorliegen. Auch diese sind ggf.“
„Der Förderzeitraum würde also bis zum Jahre 2008 reichen. Zieht der Eigentümer oder Angehörige erst im Jahr 2003 in das Haus, dann kann die Förderung nur für die Jahre 2003 bis 2008 in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung der verlorenen Jahre 2001 bis 2002 kommt nicht in Betracht.“
„Immer steht die Angemessenheit der Kosten im Vordergrund. Zahlungen an Angehörige werden besonders beargwöhnt. Und ein Ehepaar, dessen eine Hälfte sich für das Leben als Hausfrau bzw. Hausmann entschieden hat, kann überhaupt keine Betreuungskosten für die Kinder geltend machen.“
„Wer z.B. an Angehörige vermietet, steht immer wieder in der Gefahr, weitaus weniger Miete als die ortsübliche Miete zu verlangen. Wird zu wenig Miete verlangt, kann dies dazu führen, dass nur noch ein Teil der Werbungskosten abziehbar ist.“