Anhang
Kapitalgesellschaften müssen neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als dritten, gleichrangigen Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses einen Anhang aufstellen. Seine primäre Aufgabe besteht darin, den Jahresabschlussadressaten zusätzliche Informationen zu vermitteln. Im Unterschied zu Bilanz und GuV enthält das Gesetz keine speziellen Vorgaben, wie der Anhang aufgebaut werden soll. Insbesondere existieren keine Gliederungsvorschriften, sondern lediglich allgemeine Grundsätze, nach denen der Anhang u. a. klar und übersichtlich, vollständig und willkürfrei aufzustellen ist.
Weiterführende Informationen zum Thema
Fibumarkt - Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht
„Der § 264 Abs. 1 HGB legt fest, dass der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft zusätzlich einen Anhang und einen Lagebericht enthalten soll, der "mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit" bildet. Der Anhang hat die Aufgabe, den Adressaten zu informieren.“
Wikipedia - Anhang (Jahresabschluss)
„Der Anhang (engl. notes) ist ein Dokument der Rechnungslegung und neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der dritte Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses bestimmter Unternehmen. Sein Zweck ist eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, insbesondere durch ergänzende quantitative und qualitative Informationen, die in dem Zahlenwerk der Bilanz und der GuV nicht enthalten sind.“