Anlagevermögen
Im Anlagevermögen werden diejenigen Gegenstände ausgewiesen, die nach §247 Abs. 2 HGB dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Das bedeutet, dass Gegenstände des Anlagevermögens alle jene Wirtschaftsgüter sind, die nicht zum Zweck der Veräußerung oder des Verbrauchs angeschafft oder hergestellt werden.
Weiterführende Informationen zum Thema
wirtschaftslexikon24.net - Anlagevermögen
„Es kann sich um materielles oder immaterielles Anlagevermögen (z. B. Lizenzen, evtl. Markenwert, evtl. Firmenwert) handeln. Beim materiellen Anlagevermögen unterscheidet man wiederum Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen) und Sachanlagen (Umlaufvermögen). Es bildet die Grundlage für die Betriebstätigkeit.“
wikipedia.de - Anlagevermögen
„Es umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und langfristig im Unternehmen gebunden sind. Das Anlagevermögen wird im Gegensatz zum Umlaufvermögen nicht weiter be- oder verarbeitet und geht nicht in den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung ein.“
finanzanlagen.info - Definition Anlagevermögen
„Von großer Bedeutung ist das Anlagevermögen in der Bilanz eines Unternehmens. Dort werden alle Vermögensgegenstände aufgelistet, wie in etwa Maschinen, Schreibtische und andere für das Büro relevante Einrichtungsgegenstände. Wenn man die Bilanz aufstellt, muss man nach einem bestimmten Schema vorgehen, zu dem unter anderem gehört, dass man eine Gliederung in die Immateriellen Vermögensgegenstände, die Sach- und die Finanzanlagen vornimmt. “