Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Waren
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der Wert Ihres Hauses bemißt sich nach Anlage, Größe und vor allem Ausstattung, die Absetzung für Abnutzung (AfA) ebenfalls. Die Bemessungsgrundlage für das, was Sie Jahr für Jahr geltend machen können, wird zu einem guten Teil von der Summe aller Einrichtungen, die bei Fertigstellung oder Kauf des Gebäudes vorhanden waren, gebildet. Sie wird, wie der Bundesfinanzhof kürzlich feststellte, zum Beispiel durch ein Schwimmbad deutlich erhöht. Eine erhöhte Ausstattung senkt also die Steuerlast.“
„Meine jetzige Steuererklärung beruht auf einer Datenübernahme aus der Steuererklärung von 2006. Die einzelnen Posten waren auch noch in der Tabelle "nachträglche Herstellungskosten im Veranlagungsjahr" aufgeführt, jedoch war der Betrag bei allen Posten auf 0,00 ? gesetzt. Jetzt stellte sich mir die Frage, wo ich diese Posten nun aufführen sollte, damit die Software über diese nachträglich eingesetzten Komponenten unterrichtet ist ...“
„Auf den Zustand oder die Brauchbarkeit der erneuerten Teile, Einrichtungen oder Anlagen kommt es dabei grundsätzlich nicht an. Auch wenn diese noch nicht verbraucht waren, liegt in der Regel Erhaltungsaufwand vor.“
„Im Jahre 1988 urteilte er aber z.B., daß eine private Nutzung in Höhe von 12% schädlich sei (Sportausrüstung eines Sportlehrers). Die Kosten waren damit in voller Höhe nicht abzugsfähig.“