Anschaffungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Externe Peripheriegeräte müssen Sie als selbstständige Wirtschaftsgüter grundsätzlich gesondert über die Nutzungsdauer abschreiben, auch wenn die Anschaffungskosten nur bis zu â?¬ 410,00 (ohne MwSt.) betragen (H 44 Absetzung für Abnutzung LStH 2006). Ausnahmsweise ist bei Anschaffungskosten bis zu â?¬ 410,00 (ohne MwSt.) ein Sofortabzug möglich, wenn die Geräte auch selbstständig nutzungsfähig sind (§ 6 Abs. 2 EStG) ...“
„Für jedes Jahr des Abzugszeitraums ist gesondert zu prüfen, in welcher Höhe Herstellungs- oder Anschaffungskosten für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung einzubeziehen sind. Wird durch Umbaumaßnahmen lediglich eine bereits zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung vergrößert oder verkleinert, ist die Bemessungsgrundlage daher entsprechend dem jeweiligen Umfang der Wohnung zu erhöhen oder zu vermindern.“
„Insbesondere spricht die einjährige Bindung ohne vorzeitige teilweise Tilgungsmöglichkeit gegen die Kausalität der Verzögerung für die eingegangene Verpflichtung. Vielmehr steht zu vermuten, dass der Rückerstattungsbetrag anderweitig, möglicherweise über das Hypothekendarlehn hinaus zur Deckung der Anschaffungskosten eingesetzt werden sollte.“