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Arzt
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„Wenn ein Arzt als Freiberufler anerkannt werden möchte, sollte er vorsichtig sein, wenn der Verdacht der "Massenproduktion" möglich ist. Dies könnte beispielhaft der Fall sein, wenn ein Arzt als Labormediziner so viele Untersuchungen durchführt, daß er das allein nicht mehr bewältigen kann und sehr viele "Nichtfreiberufler" zu seiner Hilfe angestellt hat. Die Grenze ist hier schwer zu ziehen. Wann "prägt" der Arzt noch die Tätigkeit?“
„Schließen sich ärzte zu einer in der Rechtsform einer GbR betriebenen Laborgemeinschaft zusammen, die lediglich kostendeckend Leistungen für die beteiligten ärzte erbringt, so gehört die Tätigkeit des Gemeinschaftslabors zu den Hilfstätigkeiten der ärztlichen Tätigkeit; die von den ärzten für Laborleistungen vereinnahmten Honorare sind Einnahmen aus selbständiger Arbeit, es sei denn, daß nach den Umständen des Einzelfalls unter Einbeziehung der auf den Arzt entfallenden Tätigkeit der Laborgemein...“
„eines Amtsarztes. Außerdem bemängelten die Richter, dass es keine Aussage des Arztes dahingehend gebe, dass vom alten Bett allergenisierende Stoffe ausgegangen seien. Wasserbetten, meinten die Richter schließlich, gehörten zu den "Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens". Die Krankenkassen kommen für die Kosten nicht auf - eine Bewertung, die auch für das Steuerrecht zutreffend sei.“
„Nach Auffassung des BFH sind mit der 1 %-Regelung nur rein private Fahrten abgegolten, die dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, z. Urlaubs-, Wochenend- und andere Freizeitfahrten, Fahrten zum Arzt oder zu anderen privaten Terminen. Hingegen stellen Fahrten im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten eine "Nutzungsentnahme zu anderen betriebsfremden Zwecken" dar, die zusätzlich als Entnahme zu versteuern sind (BFH-Urteil vom 26.4.2006, BStBl. 2007 II S.“
„Die Weisungsbefugnis kann eng, aber auch locker sein wie z.B. bei einem angestellten Arzt, der fachlich weitgehend eigenverantwortlich handelt (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1971 - BStBl 1972, Teil II, Seite 213). Entscheidend ist, ob die beschäftigte Person einer etwaigen Weisung bei der Art und Weise der Ausführung der geschuldeten Arbeitsleistung zu folgen verpflichtet ist oder ob ein solches Weisungsrecht nicht besteht.“
„Aufwendungen eines Stpfl. für medizinische Fachliteratur sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die Literatur dazu dient, die Entscheidung für eine bestimmte Therapie oder für die Behandlung durch einen bestimmten Arzt zu treffen (>BFH vom 6.4.1990 - BStBl II S. 958, BFH vom 24.10.1995 - BStBl 1996 II S. 88).“
„Ihre Behinderung ist nicht zuletzt auch ein Kostenfaktor. Arzt- und Medikamentenrechnungen, die Unterbringung in Pflegeheimen oder die Aufwendungen für die Pflege wollen beglichen sein. Daher räumt Ihnen der Gesetzgeber den Behindertenpauschbetrag ein. Da dieser aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, raten wir dazu, sich nicht damit zufrieden zu geben.“
„Nur ein Arzt kann entscheiden, ob bestimmte Maßnahmen dazu dienen, die Gesundheit wieder herzustellen oder besser mit der Krankheit zurechtzukommen. Deshalb müssen Sie sich immer rechtzeitig die notwendigen Nachweise besorgen - egal wie schlecht es Ihnen geht. Ohne Nachweise setzen Sie den steuermindernden Abzug der Kosten aufs Spiel.“
„Zahlungen an einen Arzt für die Verlegung seiner Praxisräume (BFH-Urteil vom 8.10.1964, IV 365/62 U, BStBl. 1965 III S. 12) oder an einen Unternehmer für die Verlegung seiner Betriebsstätte (BFH-Urteil vom 28.9.1987, VIII R 159/83, BFH/NV 1988 S. 227) unter Beibehaltung des bisherigen Patienten- oder Kundenstamms.“
„Immer wichtiger wird außerdem sein Einsatz gegen den Handel mit gefälschten Medikamenten. Weil Medikamentenfälschungen keiner Qualitätskontrolle unterliegen, drohen gefährliche Nebenwirkungen, vor denen kein Arzt oder Apotheker warnen kann. Der Warenwert gefälschter Medikamente hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdreifacht.“
„Im besten Fall sind derartige gefälschte Medikamente - die eben keiner Qualitätskontrolle unterliegen - wirkungslos. Häufig haben die Mittel aber gefährliche Nebenwirkungen, auf die kein Beipackzettel, kein Arzt oder Apotheker hinweist!“
„Im entschiedenen Fall waren die Arbeitnehmer von einem Orthopäden untersucht worden. Der Arzt hatte nur dann eine Trainingsempfehlung ausgesprochen hatte, wenn tatsächlich die Gefahr einer Rückenschädigung bestand.“
„Ein Buch über die Zucht von Kakteen ist für einen Gärtner Fachliteratur, für einen Arzt aber wohl kaum. Wie soll das Finanzamt entscheiden können, wenn auf dem Kaufbeleg nur "Fachliteratur" steht und der Titel fehlt?“
„Lässt ein Arzt Honorare von Privatpatienten durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle einziehen, fließen sie ihm bereits zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der Verrechnungsstelle zu.“
„Praxisteam professionell (Arztpraxis)“