Atypisch Stiller Gesellschafter
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuLi - Ausgabe 187 vom 05.01.2008 (Themen u.a. )
„Der GmbH und atypisch Still steht der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG auch dann zu, wenn stiller Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist“