Aufwand, Anschaffungsnaher
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Allgemein
„Liegt Herstellungsaufwand vor und fallen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesen Aufwendungen auch solche Aufwendungen an, die sonst als Erhaltungsaufwand angesehen werden, z.B. für Tapezieren sowie für Anstrich von Türen und Fenstern, so gehören auch diese Aufwendungen zum Herstellungsaufwand, weil hier ein wirtschaftlich einheitlicher Vorgang vorliegt, der auch steuerlich einheitlich beurteilt werden muß (BFH-Urteil vom 9.3.1962 - BStBl 1962, Teil III, Seite 195).“