Aufwandsentschädigung, Arbeitslohn
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Arbeitslohn
„Die Beiträge werden dabei direkt von Ihrem Lohn bestritten. Die direkte Steuermäßigung ergibt sich dann daraus, daß der als Versicherungsleistung gezahlt Betrag vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen und nur mit einer pauschalen Lohnsteuer besteuert wird. Mit bis zu 1.752 EUR im Jahr können Sie also Ihren Lebensabend ein bißchen behaglicher machen und sich gleichzeitig schon heute in Steuervergünstigungen sonnen. “