Aufwandsentschädigung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Mit dem Cockpit haben Sie alle neuen Entwicklungen, Gesetzesänderungen und Trends wie beispielsweise zu Gemeinnützigkeitsreform, Regelungen für Übungsleiter oder Aufwandsentschädigung im Griff: Sie sehen sofort, ob Ihr Verein betroffen ist und wie Sie darauf rechtssicher reagieren. Wertvolle Expertentipps schützen Sie vor kostspieligen Fehlern und Fallen.“
„26 EStG nur eine Nebentätigkeit mit übungsleitendem Charakter. Bis zu 1.080 EUR können Sie daher pro Jahr steuerfrei als Aufwandsentschädigung einstreichen. Vorausgesetzt, Sie sind nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs für Ihren Verein tätig. Dann kann das Dorf selbst München oder Dortmund heißen.“
„Wird die Aufwandsentschädigung teils für eine unter die Begünstigungsvorschrift fallende und teils für eine andere Tätigkeit gezahlt, so ist lediglich der entsprechende Anteil steuerfrei. “