Aufwendungen Für Die Lebensführung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen sehen sie die (absetzbaren) Transportkosten der Produkte eines Betriebes zu dessen Kunden als wesensgleich mit den Transportkosten der Ware Arbeit zu seinem Kunden Arbeitgeber. Die Anwendung einer Pauschale erscheine dabei aus Vereinfachungsgründen als geboten ...“
„Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte errechnen sich als Einnahmen minus Werbungskosten, wobei eine positive Differenz als Ãberschuss bezeichnet wird. Dementsprechend spricht man von Ãberschusseinkünften. Wenn Sie bei den Ãberschusseinkünften (ausgenommen Vermietung und Verpachtung) keine Werbungskosten nachweisen, erhalten Sie einen Pauschbetrag; außerdem gibt es zum Teil Freibeträge.“
„Es ist nämlich nach diesem Urteil nicht allein auf den Anlass der Feier abzustellen, sondern auch auf die weiteren Umstände. Das heißt, man muss auch berücksichtigen, in wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt und ob es sich bei den Gästen um Ihre Kollegen und Geschäftsfreunde oder um private Bekannte oder Angehörige handelt.“
„Er ist teilweise mit funktionstüchtigem festsitzenden Zahnersatz versorgt, aber nicht vollständig. Die bereits überkronten Zähne sind jedoch als Pfeiler in eine neue Konstruktion einzuplanen. Das Problem: Vor der Erstellung eines Heil- und Kostenplans sind die zu versorgenden Zähne zu befunden, Röntgenaufnahmen sind zu erstellen, die Vitalität muss geprüft werden.“
„Dieser führt aber nur dann zu einer Steuererhöhung, wenn und soweit die Begleichung der Schadensersatzforderung nicht ihrerseits zum Werbungskostenabzug berechtigen würde. Dies war im Streitfall zweifelhaft und führte deshalb zur Zurückverweisung des Verfahrens an das Finanzgericht ...“
„Es ist nicht erforderlich, daß der Wohnungswechsel mit einem Wohnortwechsel oder mit einem Arbeitsplatzwechsel verbunden ist. Wenn die Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 erfüllt sind, ist auch ein Wohnungswechsel aus Anlaß der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit beruflich veranlaßt ...“