Aufwendungen, Gebäude
Weiterführende Informationen zum Thema
„Alle individuell zurechenbaren Aufwendungen, die ausschließlich einen bestimmten Teil des Gebäudes betreffen, rechnen Sie diesem direkt zu. Das sind beispielsweise verbrauchsabhängig ermittelte Strom- und Wasserkosten oder die Kosten einer Fassadenrenovierung (Niedersächsisches FG vom 17.8.2006, 14 K 210/02, EFG 2007 S. 1006; Az. der Revision IX R 43/06).“
„Auf die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde oder das Datum der Baugenehmigung kommt es dabei nicht an. Dennoch sollten einige Indizien belegen, daß das Gebäude bezugsfertig ist: wenn Türen und Fenster eingebaut, die Anschlüsse für Strom und Wasser gelegt sind und Heizung und sanitäre Anlagen funktionieren. Das schließt kleinere Restarbeiten wie das Tapezieren und Streichen, das Aufstellen und Anschließen von Spülen und Herd oder das Verlegen des Teppichbodens nicht aus ...“