Aufzeichnungspflichten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Mit der Einbeziehung der buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte in die Vorschrift soll eine bessere Ãberprüfung der Käufer land- und forstwirtschaftlicher Produkte (z.B. Obst- oder Gemüsehändler) ermöglicht werden. Bei buchführenden Unternehmern können die Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Buchführung erfüllt werden. Besondere Aufzeichnungspflichten, z.B. nach § 22 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 UStG , bleiben unberührt ...“
„Die WpDVerOV konkretisiert die neuen rechtlichen Vorgaben für Wertpapiergeschäfte. Hierbei handelt es sich um folgende Themen: Einstufung von Kunden, Form der Bereitstellung von Informationen, WerÂbung und Informationen des Kunden, Berichtspflichten, Bearbeitung von Kundenaufträgen, Details zur bestÂmöglichen Auftragsausführung, Ausgestaltung der Compliance-Funktion, Grundsätze zum Interessenskonfliktmanagement und Aufzeichnungspflichten.“
„ § 67 UStDV - Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe “