Ausland, Einkünfte
Weiterführende Informationen zum Thema
„Denn es gibt Fälle, in denen die Zustimmung zivilrechtlich erstritten werden kann. Zum Beispiel, wenn die Einkünfte der Mutter so geringfügig sind, daß sie gar nicht besteuert werden und der Haushaltsfreibetrag somit für sie gar nicht von Vorteil wäre. Verweigert man Ihnen also aus reiner Schikane den übertrag, können Sie damit drohen, daß man sich dann wieder häufiger sieht: vor Gericht. “
„Denn wie bereits beschrieben, ermäßigt sich der Höchstbetrag von 7.680 EUR für jeden Monat, in dem keine finanzielle Unterstützung erfolgt, um ein Zwölftel. Dafür sind aber auch Einkünfte, die der Unterstützte in diesen Monaten erzielt hat, nicht auf Ihren Abzugsbetrag anzurechnen. Ein Beispiel: Wenn Ihr Vater im Schweiße seines Angesichtes bis September eines Jahres 25 ...“
„Die, für vom deutschen Fiskus festgestellten Einkünfte des ausländischen Ehepartners, festgesetzte Einkunftsgrenze von maximal 10 % der gemeinsamen Einkünfte bzw. 24.000 DM spielt hierbei ab sofort keine Rolle mehr, wenn diese Einkünfte im anderen Mitgliedsstaat nicht der Einkommensteuer unterliegen.“
„Ich zweifle jedoch daran, denn ich kann mir nicht vorstellen wie man die Einkünfte in Deutschland aufteilen und den einen Teil FRrankreich zurechnen könnte?? Dei Basf hat hier das Jahresbrutto angegeben, und was anderes zählt nicht.“