Außergewöhnliche Belastung, Heimunterbringung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Leisten Sie Zahlungen für die krankheits-, behinderungs- oder pflegebedingte Heimunterbringung eines Angehörigen - sei es an den Angehörigen, die Sozialbehörde oder an das Pflegeheim direkt -, so gehören zu den nach § 33 EStG abziehbaren Aufwendungen grundsätzlich die gesamten vom Heim in Rechnung gestellten Kosten für ärztliche Betreuung und für Pflege einschließlich der Unterbringungskosten (BFH-Urteil vom 24.2.2000, III R 80/97, BStBl ...“