Außergewöhnliche Belastung, Umzugskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ist ein Kind ausschließlich wegen einer Behinderung im Interesse einer angemessenen Berufsausbildung auf den Besuch einer Privatschule (Sonderschule oder allgemeine Schule in privater Trägerschaft) mit individueller Förderung angewiesen, weil eine geeignete öffentliche Schule oder eine den schulgeldfreien Besuch ermöglichende geeignete Privatschule nicht zur Verfügung steht oder nicht erreichbar ist, so ist das Schulgeld dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung - neben einem auf den Steuer...“