Außergewöhnliche Belastung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bettzeug, Matratzen, Teppiche, Polstermöbel und Möbel) durch unbelastete Gegenstände ersetzt, ist der Restwert des ersetzten Gegenstandes (das ist der sog. verlorene Aufwand) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Gegenstand »nicht durch Alter und Abnutzung praktisch wertlos geworden ist« (BFH-Urteil vom 29.11.1991, BStBl. 1992 II S. 290, 292) ...“
„Steuerberater muss seinen Mandanten konkrete Hinweise auf mögliche Steuerbelastungen geben (11.07.2008)“