Aussetzung Der Vollziehung, Bei Einspruch
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ändert sich nach Unanfechtbarkeit des Verspätungszuschlagsbescheids der hierfür maßgebende Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen, so ist - wegen fehlender formeller Verbindung zwischen Steuerbescheid und Verspätungszuschlagsbescheid - nicht automatisch eine Änderung des Verspätungszuschlags die Folge (denn der maßgebende Steuerbescheid ist hier kein Grundlagenbe...“
„Mit den Entscheidungen des FG Niedersachsen vom 27.2.2007 und vom 2.3.2007 (Az.: 8 K 549/06 bzw. Az.: 7 V 21/07) sowie des FG Saarland vom vom 22.3.2007( Az.: 2 K 2442/06) lässt sich weiterhin ein Einspruch gegen eine gekürzte Eintragung eines Freibetrages begründen. Daraufhin wird Ihr Finanzamt trotz des neuen BMF-Schreibens das Verfahren ruhen lassen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07) abwarten ...“