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Autotelefon
Weiterführende Informationen zum Thema
„Zubehör, Sonderausstattung, Mehrwertsteuer sowie Ãberführung, Kfz-Brief, Zulassung) auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des PKW verteilt werden. Zur Sonderausstattung gehören auch ein Navigationsgerät (BFH-Urteil vom 16.2.2005, VI R 37/04, DStR 2005 S. 1135) und eine Diebstahlsicherung (Verfügung der OFD Berlin vom 11.4.2003, DStR 2003 S. 1297), nicht aber ein Autotelefon (vgl. R 31 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR 2005).“
„Laut amtlicher AfA-Tabelle gelten für Telekommunikationsgeräte bei Anschaffung ab 1.1.2001 die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, über die abzuschreiben ist (in Klammern die Werte bei Anschaffung bis 31.12.2000): Festnetz-Telefon 8 Jahre (6 Jahre); Mobilfunkgeräte, Autotelefon 5 Jahre (4 Jahre); Telefaxgerät 6 Jahre (5 Jahre).“