BAföG
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Unterstützung bedürftiger Personen
„Denn all seine Einkünfte über 624 EUR pro Jahr würden Ihren abzugsfähigen Höchstbetrag schmälern. Staatliche Studienbeihilfen in Form eines Darlehens, vom Volksmund auch BAföG genannt, sind davon allerdings ausgenommen. “