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Baukindergeld
Weiterführende Informationen zum Thema
„Wir möchten aber dringend davon abraten. Denn wenn es sich um neu angeschafften oder hergestellten Wohnraum handelt, für den sie Steuervergünstigungen nach 10e, Baukindergeld oder die Eigenheimzulage erhalten, werden Ihnen diese Fördermittel dann ersatzlos gestrichen. Zumindest, wenn Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mehr als die blanken Fahrtkosten geltend machen. Sie sollten also sehr gut abwägen, um zu verhindern, daß Ihr zweites Heim zum Armenhaus wird.“
„Ihre Familienplanung sollte sich nicht nur an Monatszyklen orientieren, sondern auch an handfesten Steuervorteilen. Zum Beispiel beim Baukindergeld. Denn das wird Ihnen, auch wenn das Kind erst im November oder Dezember zur Welt kommt, noch uneingeschränkt für das ganze Jahr zugestanden. Bevor das Kind laufen kann, hilft es Ihnen also, Ihren Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen.“
„Die Eigenheimzulage besteht aus einer Grundförderung und einer Kinderzulage, dem sogenannten Baukindergeld. Die Grundförderung beträgt bei Herstellung oder Kauf eines Neubaus oder Altbaus seit 1.1.2004 1 Prozent (vorher: 5 Prozent) der Bausumme bzw. des Kaufpreises, jedoch seit 1.1.2004 maximal 1.250 € (bisher: 2.556 €) pro Jahr.“
„Nachholung §10e-Förderung/Baukindergeld“