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das Steuer-Kompendium
Beamte
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der Beamte muss die für die Führung seines Amtes erforderlichen Kenntnisse haben oder sie sich verschaffen. Ein Verschulden kann fehlen, wenn der Beamter nach sorgfältiger Prüfung zu einem rechtlich vertretbaren Ergebnis kommt. Das beklagte Land hat aber weder dargetan, dass der Erlass des Bescheides hier rechtlich vertretbar war, noch dass er das Ergebnis einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung war ...“
„Bei Personen, die ohne eigene Beitragsleistung Anspruch auf Altersvorsorge haben (insbesondere Beamte), wird der Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung gekürzt zwecks Gleichbehandlung mit Angestellten (BMF-Schreiben vom 24.2.2005, BStBl. 2005 I S. 429 Tz. 26). Betroffen sind Arbeitnehmer, die zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG gehören, z.B.“
„Die Verantwortung für den eingetretenen Schaden trifft grundsätzlich die Körperschaft, in deren Dienst der Beamte steht, der den Schaden verursacht hat (Art. 34 Satz 1 GG ). Entsprechend ist in den hier betroffenen Fällen der Schadensersatzanspruch gegen das Bundesland, vertreten durch den Finanzminister, dieser vertreten durch den jeweiligen Oberfinanzpräsidenten, geltend zu machen.“
„ Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt. Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen ...“
„beim Schiedsmann (BGHZ 53, 217) und beim amtlich anerkannten Kfz Sachverständigen (BGHZ 49, 108, 116), bei denen ein öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis als Grundlage der Amtstätigkeit fehlt, als entscheidend angesehen, wer dem Amtsträger die betreffende Aufgabe übertragen hatte. Entsprechendes kommt für Beamte mit Doppelstellung oder Nebenamt in Betracht ...“
„Viele Versicherungen decken sowohl private als auch berufliche Risiken ab, etwa die kombinierte Berufs- und Privatunfallversicherung oder die kombinierte Berufs- und Privathaftpflichtversicherung für Lehrer, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Hier kommt eine Aufteilung der Versicherungsprämie in einen beruflichen und einen privaten Teil in Betracht.“
„Bei der Beihilfeverordnung handelt es sich lediglich um - bundesweit einheitliche - verwaltungsinterne Anweisungen an die jeweiligen Beihilfestellen. Sie finden entsprechende Anwendung auch auf Landesbeamte. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber bereits im Jahr 2004 die Beihilfevorschriften für rechtswidrig erklärt ...“
„Im vorliegenden Falle kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass hier eine gewissenhafte Prüfung der vorhandenen Hilfsmittel vorgenommen wurde. Vielmehr verstieß der Beamte gegen Nr.157 der EStR, welche eine Auslegungshilfe geben und zudem für anschaffungsnahe Aufwendungen ein bestimmtes Verfahren vorgeben ...“
„ Ab dem Jahr 2006 wird nicht mehr die Zahl der durchschnittlich eingesetzten Prüfer ermittelt, sondern die Zahl der im Kalenderjahr vorhandenen Prüfer (einschließlich Beamte des mittleren Dienstes) durch ein optimiertes Verfahren berechnet, um den tatsächlichen Prüfereinsatz besser widerspiegeln zu können.“
„Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt dann nicht vor, wenn der Beamte bei Auslegung von zweifelhaften Gesetzesbestimmungen zu einer zwar unrichtigen, aber nach gewissenhafter Prüfung der vorhandenen Hilfsmittel zu einer nachvollziehbaren Entscheidung kommt (Palandt, BGB, 49. Aufl., § 839 Anm.6).“
„Mit der Besonderen Steuertabelle berechnen Sie Gehälter für Beamte, Richter, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und setzen alle gesetzlichen Änderungen ab 1.1.2008 perfekt um.“
„Eine Abfindung wurde durch einen Eintragungsfehler des Finanzbeamten versehentlich nicht als steuerermäßigt aus der Anlage N in Veranlagung übernommen: Amtspflichtverletzung.“
„Fahrtenbuchanforderung auch für Beamte gültig? 21.10.2007“