Behinderten-Pauschbetrag
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Kinder allgemein
„Bedenken Sie aber, daß der Verzicht auf einen halben Kinderfreibetrag sich auch auf die anderen Kindervergünstigungen wie z.B. Ausbildungsfreibetrag oder Behinderten-Pauschbetrag auswirkt. Vor einer übertragung sollte daher mit "spitzem Bleistift" gerechnet werden, wie sich die übertragung in der Summe auswirkt. Leben die Elternteile getrennt, sind aber die Kinder bei beiden Elternteilen gemeldet, so wird das Kind automatisch der Mutter zugeordnet.“
EStH 2006 - Ãbersicht
„Die Kosten können auch berücksichtigt werden, wenn sie nicht beim behinderten Menschen selbst, sondern bei einem Stpfl. entstanden sind, auf den der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 5 EStG übertragen worden ist; das gilt jedoch nur für solche Fahrten, an denen der behinderte Mensch selbst teilgenommen hat (>BFH vom 1.8.1975 - BStBl II S. 825).“
steuernetz.de - Pflegebedürftigkeit
„Nach unserer Auffassung ist es zulässig, wenigstens den normalen Behinderten-Pauschbetrag zusätzlich zu den nachgewiesenen Pflegeaufwendungen zu beantragen. Sofern Sie einen GdB von 100 haben, sollten Sie also zusätzlich noch den für diesen GdB geltenden Behinderten-Pauschbetrag ansetzen.“
SteuerThek: Zusammentreffen mehrerer Antragsgründe
„Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag und Pflegepauschbetrag können mehrfach gewährt werden, wenn mehrere Personen die Voraussetzungen erfüllen, z.B. Steuerpflichtiger, Ehegatte, Kind oder eine Person, die Voraussetzungen für mehrere verschiedene Pauschbeträge erfüllt.“
SteuLi - Ausgabe 169 vom 05.04.2007 (Themen u.a. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer)
„Weitere Informationen zum Behinderten-Pauschbetrag finden Sie im Beitrag Behinderten-Pauschbetrag bei Steuerrat24.“
steuernetz.de - Behinderten-Pauschbetrag
„ Wer kann außergewöhnliche Belastungen geltend machen? Mit dem Behinderten-Pauschbetrag sind alle laufenden und typischen Aufwendungen abgegolten “
steuernetz.de - Wer kann außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
„ Zu unterscheiden sind außergewöhnliche Belastungen allgemeiner und besonderer ArtBehinderten-Pauschbetrag“