Bekanntgabe Des Verwaltungsaktes
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der Bund besitzt eine Gesetzgebungskompetenz für das Verwaltungsverfahren nur, soweit es Bundesbehörden betrifft oder soweit andere Behörden Bundesrecht ausführen. Deswegen bestehen neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes auch noch solche der Länder, die jedoch inhaltlich weitgehend übereinstimmen ...“
„Das Verwaltungsverfahrensgesetz regelt in Deutschland nur einen Teil der Verwaltungsverfahren, nämlich die von Bundesbehörden durchgeführten, für die keine spezialgesetzlichen Regelungen bestehen; solche gibt es z. B ...“
„> Abschnitt 90 AEAO AEAO zu § 118 - Begriff des Verwaltungsaktes:“