Berichtigungszeitraum
Weiterführende Informationen zum Thema
Richtlinie 155 UStR 2008 hier in der aktuellen Fassung
„Soweit ein Gegenstand für die Erbringung der sonstigen Leistung verwendet wird, zählen hierzu auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten für diesen Gegenstand. Diese sind gleichmäßig auf einen Zeitraum zu verteilen, der dem Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG für diesen Gegenstand entspricht. In diese Ausgaben sind - unabhängig von der Einkunftsermittlungsart - die nach “
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„1 handelt. Für jeden Bestandteil ist von einem eigenen Berichtigungszeitraum - unabhängig von dem des Wirtschaftsguts selbst - auszugehen. Der Vorsteuerberichtigungszeitraum richtet sich nach dem Zeitraum, der für das Wirtschaftsgut gilt, in das der Bestandteil Eingang gefunden hat ....“
