Berufsausbildung, Sonderausgaben
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Kinder in Ausbildung
„Es gewährt Ihnen, ohne daß die Höhe der Aufwendungen eine Rolle spielen, die Inanspruchnahme des Ausbildungsfreibetrages, damit aus Ihren Rackern etwas Ordentliches wird. Für die Zeit der Berufsausbildung, in der Ihnen noch ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld gewährt wird, stehen Ihnen, wenn Kind bereits einen eigenen Hausstand gegründet hat, 924 EUR jährlich für alle Nachkommen über 18 zu. Sollte Ihr Sprößling unter 18 sein, gibt es leider keinen Ausbildungsfreibetrag ...“
EStH 2006 - Ãbersicht
„Aufwendungen, die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, sind auch dann keine außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie sich steuerlich tatsächlich nicht ausgewirkt haben (>BFH vom 29.11.1991 - BStBl 1992 II S. 290 und 293). Entsprechendes gilt für Aufwendungen, die unter § 4f oder § 9 Abs. 5 EStG fallen. Ausnahmen: § 10 Abs. 1 Nr. 7 und 9 EStG .“
steuernetz.de - Erststudium
„Lehre) oder berufsbegleitend absolvieren: Die Kosten (z.B. Studiengebühren) sind ab 2004 nur noch als Sonderausgaben abziehbar. Bis einschließlich 2003 können jedoch die Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium noch bei der jeweiligen Einkunftsart als Fortbildungskosten voll angesetzt werden (BFH-Urteil vom 20.7.2006, VI R 26/05, BStBl. 2006 II S. 764).“
SteuerThek: Fortbildungskosten
„Der Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für eine Berufsausübung notwendig sind, vollzieht sich im Bereich der Ausbildung. Hierdurch entstehende Aufwendungen gehören grundsätzlich als Ausbildungskosten zu den Aufwendungen für die Lebensführung und sind nur als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar (vgl.“
steuernetz.de - Welche Aufwendungen sind abziehbar?
„Einzelheiten finden Sie daher im Kapitel. Sonderausgaben sind z.B. Teilnahmegebühren, Kosten für Lern- und Arbeitsmittel (bis â?¬ 410 netto sofort abziehbar), Fahrtkosten (auch zu privaten Lerngemeinschaften), Kosten auswärtiger Unterbringung und u.U. Mehrverpflegungsaufwand, ferner sonstige Kosten wie z.B.“
EStG - Einzelnorm
„(5) Nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ist eine Nachversteuerung durchzuführen bei Versicherungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 3 Buchstabe b, wenn die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nach Absatz 2 Satz 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung nicht erfüllt sind.“
SteuerThek: Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zu Ausbildungszwecken
„Im Rahmen der Ausbildungskosten können jedoch in jedem Fall Aufwendungen nur bis zu insgesamt 1.800 DM bzw. 2.400 DM als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Sätze 1 und 2 EStG).“
steuernetz.de - Weiterbildung
„Handelt es sich bei der Weiterbildung aber um eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein Erststudium, liegen nur als Sonderausgaben begrenzt abziehbare Ausbildungskosten vor.“
steuernetz.de - Wann lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben?
„Sie wollen den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge zur Riester-Rente in Anspruch nehmen.“