Besondere Ausbildungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
EStH 2006 - Ãbersicht
„Der Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG umfasst die Kosten für die Lebensführung eines Kindes, nicht dagegen einen Ausbildungsmehrbedarf (besondere Ausbildungskosten). Besondere Ausbildungskosten eines Kindes sind Aufwendungen, die bei einer Einkünfteermittlung - bei Außerachtlassung des § 12 Nr ...“
steuernetz.de - Kürzung um eigene Einnahmen des Kindes
„Gezahlte gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge mindern den Bruttoarbeitslohn des Kindes (H 33a.1 Anrechnung EStH 2005); Einzelheiten hinsichtlich Steuern, private Krankenversicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen des Kindes â??Kapitel .Besondere Ausbildungskosten (z.B. Kosten des Studiums) dürfen im Gegensatz zur Einkommensberechnung beim Kindergeld nicht abgezogen werden ...“
SteuerThek: ABC der außergewöhnlichen Belastungen: A-H
„war in der Vergangenheit abzugsfähig, da früher nicht alle Kinder eine Ausbildung erhalten haben; insbesondere der weibliche Nachwuchs war in diesem Bereich benachteiligt. Heute dürfte es dies nur noch in absoluten Ausnahmefällen geben. Der Aufwand wäre dann unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung abzugsfähig.“
steuernetz.de - Schlagwörter - A
„Zu unterscheiden sind außergewöhnliche Belastungen allgemeiner und besonderer Art“