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das Steuer-Kompendium
Beteiligung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Beteiligungssparen: Anlage der vwL in deutschen oder ausländischen Investmentfonds, Beteiligungsfonds, Investmentfonds-Sondervermögen (sog. Dachfonds) oder in gemischten Wertpapier- und Grundstücksfonds, sofern mindestens 60 % des Fondsvermögens in Aktien und stillen Beteiligungen angelegt sind. Ferner Anlage im Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung) oder in fremden Unternehmen (außerbetriebliche Beteiligung), z.B ...“
„40 Satz 2 und § 20 Abs. 6 und 9 keine Anwendung.3Der Antrag gilt für die jeweilige Beteiligung erstmals für den Veranlagungszeitraum, für den er gestellt worden ist.4Er ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen und gilt, solange er nicht widerrufen wird, auch für die folgenden vier Veranlagungszeiträume, ohne dass die Antragsvoraussetzungen erneut zu belegen sind ...“
„Allerdings geht hier die steuerliche Mehrbelastung der Gesellschafter auf eine Schadensersatzleistung an die Gesellschaft zurück, die zum Ersatz des dem Gesamthandvermögen durch eine Amtspflichtverletzung zugefügten Schadens geleistet worden ist. Dieser Umstand gestattet es jedoch nicht, den wegen des Zuflusses des Ersatzbetrages als Teil des Gewinns aus gewerblicher Beteiligung bei den Klägern zu 2) und 3) rechtmäßig erhobenen Steuerbetrag (§ 15 Abs. 1 Nr ...“
„Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausländischen Kapitalgesellschaft sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kapitals, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (§ 10 Abs ...“
„ Nachdem das Finanzamt .eine Mitteilung des Finanzamtes ? über die Beteiligung der Kläger an der Firma ? erhalten hatte, änderte der zuständige Sachbearbeiter ohne Gewährung rechtlichen Gehörs den Bescheid vom 08.07. 1991 durch Bescheid vom 30.01.1992 dahin, dass es sich bei den Einkünften aus dem Grundstück um gewerbliche Einkünfte handele. Dementsprechend wurden neue Steuerbescheide an die Kläger gesandt.“
„Nach § 15 Abs. 2 EStG setzt das Vorliegen eines Gewerbebetriebs eine selbständige nachhaltige Betätigung voraus, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Von einem gewerblichen Grundstückshandel kann ausgegangen werden, wenn innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von in der Regel fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert werden ...“
„Beteiligung an den Versorgungslasten der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit sowie Zuschüsse und Zulagen an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit“
„ Dritter Teil Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes bei Wohnsitzwechsel ins Ausland“
„Anlage FE-K2 (Weitere Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Beteiligung an Kapitalgesellschaften) “
„ § 407 AO - Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen “