Betriebliche Finanzierungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Dienst- oder Firmenwagen
„Am Jahresende wird dann der tatsächliche Nutzungswert genau ermittelt. Den Differenzbetrag verrechnet der Arbeitgeber mit der nächsten Lohnabrechnung oder aber im betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich für seine Beschäftigten. Zum Ausgleich für die Versteuerung des Nutzungswertes können Sie Ihre Fahrten zur Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen.“