Betriebsausgaben, Abzugsfähige
Weiterführende Informationen zum Thema
„Wenn Ihr Grundstück in bester Lage, das dazugehörige Bauwerk aber in desolatem Zustand ist, können Sie auch gleich das Ganze abreißen lassen. Die Abbruchkosten dürfen Sie dann dem Finanzamt aufbürden: als sofort abzugsfähige Werbungskosten. Voraussetzung ist, daß Sie das Gebäude selbst errichtet haben oder beim Kauf des Grundstückes keine Abbruchabsicht hatten. Diese Absicht können Ihnen die Finanzbeamten nur unterstellen, wenn Sie den Abbruch innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf durchführen.“
„Vermutlich auch von Ihnen, denn eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ist immer mit einem Haufen Papierkram verbunden. Die Portokosten, die Ihnen bei der Korrespondenz mit den Dienststellen entstehen, sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Zumindest, insoweit sie betrieblich veranlaßt sind. Entscheidend ist, ob ein privates Mitinteresse an dem Amtsvorgang auszuschließen ist.“
„Im Gegensatz hierzu stellen Fortbildungskosten, d.h. Kosten, die bedingt sind durch eine Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf, um in diesem Beruf auf dem laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden, abzugsfähige Werbungskosten dar.“